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Steuerrelevante Daten

Was sind steuerrelevante Daten?

Eine gesetzliche Definition steuerrelevanter Daten gibt es nicht.

Steuerlich relevante Daten entstehen insbesondere in der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchführung. Auch Daten beispielsweise der Materialwirtschaft, Kostenrechnung oder aus Mail-Systemen können steuerrelevant sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Daten bzw. Auswertungen aus EDV-Anwendungsprogrammen, deren Ergebnisse direkt oder indirekt in die Werte der Steuererklärungen eingeflossen sind, müssen in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden.

Die Daten müssen jedoch nicht im ursprünglich benutzten System gespeichert bleiben. Daher können aktuell nicht mehr benötigte Daten in entsprechende Archivierungssysteme ausgelagert werden.

Sind Sie vorbereitet auf die nächste Betriebsprüfung des Finanzamtes?

Seit dem 1. Januar 2003 finden elektronische Steuerprüfungen auf der Grundlage der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfberichte digitaler Unterlagen (GDPdU)" statt. Viele unserer Kollegen und Unternehmen sind dafür immer noch nicht gerüstet. Ebenso haben etliche Hersteller von Software, in denen steuerrelevante Daten entstehen, die notwendigen Maßnahmen in den Programmen nicht ergriffen.
Die Gründe: Versäumnisse aus der Vergangenheit, fehlende Vorstellung über die neuen Dimensionen der Außenprüfung, mangelndes Problembewusstsein oder die Scheu vor notwendigen IT-Maßnahmen. Viele warten erst einmal ab, was sich in der Prüfungspraxis tatsächlich ändert. Doch diese Einstellung ist hoch riskant, denn die Versäumnisse von gestern und heute lassen sich oft nicht mehr revidieren. Letztendlich sind Sie als "Steuerpflichtiger" gegenüber dem Finanzamt in der Pflicht.

Durch eine klare Datentrennung können sei beinflussen, was der Betriebsprüfer sehen soll. Er kann den Zugriff auf steuerrelevante Daten, aber eben nicht auf sämtliche Daten fordern, wenn eine Datentrennung vorgenommen wurde.

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