Eine gesetzliche Definition steuerrelevanter Daten gibt es nicht.
Steuerlich relevante Daten entstehen insbesondere in der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchführung. Auch Daten beispielsweise der Materialwirtschaft, Kostenrechnung oder aus Mail-Systemen können steuerrelevant sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Daten bzw. Auswertungen aus EDV-Anwendungsprogrammen, deren Ergebnisse direkt oder indirekt in die Werte der Steuererklärungen eingeflossen sind, müssen in maschinell auswertbarer Form aufbewahrt werden.
Die Daten müssen jedoch nicht im ursprünglich benutzten System gespeichert bleiben. Daher können aktuell nicht mehr benötigte Daten in entsprechende Archivierungssysteme ausgelagert werden.